Voraussetzungen
Wann Online-Logopädie möglich ist
Start in der Praxis
Die erste Therapieeinheit, jede Erst- und Bedarfsdiagnostik sowie regelmäßige Verlaufskontrollen finden persönlich in unserer Praxis statt.
Verordnung mitbringen
Bringen Sie Ihre Originalverordnung bitte zum ersten Termin in der Praxis mit. Ein postalischer Versand vorab ist nicht erforderlich.
Gemeinsam entscheiden
Die Videotherapie ist freiwillig. Patient*in und Therapeut*in entscheiden gemeinsam, ob das Therapieziel online ebenso gut erreichbar ist. Vor dem ersten Online-Termin benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung. Ärzt*innen können eine Videobehandlung auf der Verordnung ausschließen.
Teilnahme und Technik
Patient*innen müssen körperlich und psychisch aktiv teilnehmen und sicher mit dem Gerät umgehen können. Bei Kindern unter sieben Jahren ist eine Bezugs- oder Betreuungsperson anwesend. Benötigt werden außerdem Kamera, Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und ein ruhiger Ort.
Wann Video nicht passt
Videotherapie ist nicht möglich, wenn der unmittelbare persönliche Kontakt medizinisch notwendig ist – etwa bei Aspirationsgefahr, vollständiger Tonlosigkeit, nicht ausreichend ausgeglichener Hörminderung, stark schwankender Symptomatik oder nicht kompensierten psychischen Beeinträchtigungen. Wir prüfen die Eignung individuell.
Sicher und flexibel
Auch zahnärztlich verordnete Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie kann grundsätzlich per Video stattfinden. Die Behandlung erfolgt live über einen zertifizierten Anbieter, nicht als Aufzeichnung. Ein Wechsel zurück in die Praxis ist jederzeit möglich.


