Neue Regelung ab 01.10.2022
Das COVID-19-Schutzgesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet.
Neue Regelung
Vom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt: Für den Bereich Physiotherapie, Logopädie und Ergotherpaie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung. Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmedizinischen Heilberufe nur dann noch von Patienten und Besuchern betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen.
Ausnahmen:
Eine Atemschutzmaske muss nicht getragen werden von
1. Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und
3. gehörlosen und schwerhörigen Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit!
Viele Grüße,
Ihr ParkerMed – Team